VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Ministerium für Außenhandel der Volksrepublik Bulgarien über die Anerkennung von Bescheinigungen der Handelskammer Bulgariens in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind

Zusammenfassung


429. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Ministerium für Außenhandel der Volksrepublik Bulgarien über die Anerkennung von Bescheinigungen der Handelskammer Bulgariens in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind

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Auszug


VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Ministerium für Außenhandel der Volksrepublik Bulgarien über die Anerkennung von Bescheinigungen der Handelskammer Bulgariens in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind

Der Bundesminister für Finanzen der Republik

Österreich, vertreten durch Herrn Sektionschef Walter Wallentin,

und das Ministerium für AuÃ...

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