Zusammenfassung
847. Kundmachung: Kündigung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Osterreich und dem Ministerium für Außenhandel der Volksrepublik Bulgarien über die Anerkennung von Bescheinigungen der Handelskammer Bulgariens in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind
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Auszug
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Kündigung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Ministerium für Außenhandel der Volksrepublik Bulgarien über die Anerkennung von Bescheinigungen der Handelskammer Bulgariens in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bunde...
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