Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Dezember 1962, womit der Beschluß Nr. 9/1962 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 11/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 333/1962), verlautbart wird.

Zusammenfassung


334. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 9/1962 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 11/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Dezember 1962, womit der Beschluß Nr. 9/1962 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 11/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 333/1962), verlautbart wird.

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA ASSOZIIERUNG FINEFTA/DJC 9...

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