Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 11. Jänner 1965, womit der Beschluß Nr. 10/1964 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 13/1964 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 322/1964), verlautbart wird.

Zusammenfassung


9. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 10/1964 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 13/1964 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 11. Jänner 1965, womit der Beschluß Nr. 10/1964 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 13/1964 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 322/1964), verlautbart wird.

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA ASSOZIIERUNG FINEFT...

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