Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 21. Dezember 1966, womit der Beschluß Nr. 14/1966 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 22/1966 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 300/1966), verlautbart wird

Zusammenfassung


301. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 14/1966 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 22/1966 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 21. Dezember 1966, womit der Beschluß Nr. 14/1966 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses Nr. 22/1966 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 300/1966), verlautbart wird

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA ASSOZIIERUNG FINEFTA...

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