Kundmachung des Bundeskanzlers vom 1. März 1988 betreffend den Geltungsbereich der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Zusammenfassung


132. Kundmachung: Geltungsbereich der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 1. März 1988 betreffend den Geltungsbereich der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere ...

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