Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 12. Mai 1965, mit der die Bundesbahn-Besoldungsordnung 1963 neuerlich abgeändert wird (3. Novelle der Bundesbahn-Besoldungsordnung 1963)

Zusammenfassung


130. Kundmachung: 3. Novelle der Bundesbahn-Besoldungsordnung 1963

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Auszug


Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 12. Mai 1965, mit der die Bundesbahn-Besoldungsordnung 1963 neuerlich abgeändert wird (3. Novelle der Bundesbahn-Besoldungsordnung 1963)

Mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates vom 5. Mai 1965 (Gesetz vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180), wird kundgemacht:

Artikel I Die Bundesbahn-Besoldungsordnung 1963,

BGBl. Nr. 170, in der Fassung der Kundmachungen BGBl. Nr. 340/1963 und BGBl. Nr. 161/1964

wird wie folgt abgeändert:

1. Im § 6 Abs. 2 ist das Wort „Familienzulagen"

durch das Wort „Haushaltszulage" zu ersetzen.

2. Der § 8 hat zu lauten:

„§ 8. Haushaltszulage

(l) Eine Haushaltszulage gebührt 1. im Ausmaß von 40 S...

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