Bundesgesetz vom 22. März 1961, mit dem das Bundesgesetz über die dienst- und besoldungsrechtliche Stellung der Bediensteten des Dorotheums abgeändert wird.

Zusammenfassung


99. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die dienst- und besoldungsrechtliche Stellung der Bediensteten des Dorotheums.

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Auszug


Bundesgesetz vom 22. März 1961, mit dem das Bundesgesetz über die dienst- und besoldungsrechtliche Stellung der Bediensteten des Dorotheums abgeändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Das Bundesgesetz vom 10. Juli 1958, BGBl.

Nr. 161, über die dienst- und beso...

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