Zusammenfassung
99. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die dienst- und besoldungsrechtliche Stellung der Bediensteten des Dorotheums.
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Auszug
Bundesgesetz vom 22. März 1961, mit dem das Bundesgesetz über die dienst- und besoldungsrechtliche Stellung der Bediensteten des Dorotheums abgeändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.Das Bundesgesetz vom 10. Juli 1958, BGBl.Nr. 161, über die dienst- und beso...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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