Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 15. April 1964, mit der eine Erhebung des Bestandes an bestimmten landwirtschaftlichen Maschinen angeordnet wird.

Zusammenfassung


79. Verordnung: Anordnung einer Erhebung des Bestandes an bestimmten landwirtschaftlichen Maschinen.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 15. April 1964, mit der eine Erhebung des Bestandes an bestimmten landwirtschaftlichen Maschinen angeordnet wird.

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Z. 3 und Abs. 2

Z. 3, des § 4 Abs. 1 und 2 sowie der §§ 8 und 9

des Bundesgesetzes vom 12. Juli 1950, BGBl.

Nr. 160, über die ...

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