Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 21. Feber 1966, mit der eine Erhebung des Bestandes an landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten angeordnet wird

Zusammenfassung


26. Verordnung: Anordnung einer Erhebung des Bestandes an landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 21. Feber 1966, mit der eine Erhebung des Bestandes an landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten angeordnet wird

Auf Grund der §§ 2 Abs. 2 und 3, 4 Abs. 1

und 2, 7 Abs. 1 und 7, 8 Abs. 1 und 2 sowie des § 10 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes 1965,

BGBl. Nr. 91, wird, hinsichtlich d...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen