Zusammenfassung
26. Verordnung: Anordnung einer Erhebung des Bestandes an landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
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Auszug
Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 21. Feber 1966, mit der eine Erhebung des Bestandes an landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten angeordnet wird
Auf Grund der §§ 2 Abs. 2 und 3, 4 Abs. 1
und 2, 7 Abs. 1 und 7, 8 Abs. 1 und 2 sowie des § 10 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes 1965,BGBl. Nr. 91, wird, hinsichtlich d...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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