Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 9; Jänner 1981, mit der statistische Erhebungen über bestehende Häuser und die darin befindlichen Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten angeordnet werden (Häuser- und Wohnungszählung 1981)

Zusammenfassung


30. Verordnung: Häuser- und Wohnungszählung 1981

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 9; Jänner 1981, mit der statistische Erhebungen über bestehende Häuser und die darin befindlichen Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten angeordnet werden (Häuser- und Wohnungszählung 1981)

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, wird — hinsichtlich des

§ 5 dieser Verordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen — verordnet:...

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