Verordnung des Bundesministeriums für Volksernährung vom 1. März 1946 über die Bestellung von Ernährungsinspektoren sowie über deren Aufgaben und Befugnisse.

Zusammenfassung


61. Verordnung: Bestellung von Ernährungsinspektoren sowie deren Aufgaben und Befugnisse.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Volksernährung vom 1. März 1946 über die Bestellung von Ernährungsinspektoren sowie über deren Aufgaben und Befugnisse.

Gemäß § 3, Abs. (2) und (3), des Gesetzes vom 10. Juli 1945, St. G. Bl. Nr. 63, über das Verordnungsrecht des Staatsamtes für Volksernährung,

betreffend die Bewirtschaftung von Lebensmitteln,

wird verordnet:

§ 1. (1) Für jedes Bundesland oder f...

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