Kundmachung des Bundeskanzlers vom 9. Dezember 1986 betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen und des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen

Zusammenfassung


701. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen und des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 9. Dezember 1986 betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen und des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen

Nach Mitteilung des Gen...

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