Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 145 Salzkammergut Straße im Bereich der Stadtgemeinde Vöcklabruck

Zusammenfassung


134. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 145 Salzkammergut Straße im Bereich der Stadtgemeinde Vöcklabruck

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 145 Salzkammergut Straße im Bereich der Stadtgemeinde Vöcklabruck

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetze...

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