Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 26. Jänner 1990 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 74 Sulmtal Straße im Bereich der Gemeinde Heimschuh

Zusammenfassung


93. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 74 Sulmtal Straße im Bereich der Gemeinde Heimschuh

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 26. Jänner 1990 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 74 Sulmtal Straße im Bereich der Gemeinde Heimschuh

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengese...

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