Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 6. November 1952, betreffend die Aufhebung von Bestimmungen des Opferfürsorgegesetzes durch den Verfassungsgerichtshof.

Zusammenfassung


217. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Opferfürsorgegesetzes durch den Verfassungsgerichtshof.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 6. November 1952, betreffend die Aufhebung von Bestimmungen des Opferfürsorgegesetzes durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen