Verordnung des Staatsamtes für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit den beteiligten Staatsämtern vom 27. August 1945 über die Einschränkung des Familienunterhaltes.

Zusammenfassung


146. Verordnung: Einschränkung des Familienunterhaltes.

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Auszug


Verordnung des Staatsamtes für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit den beteiligten Staatsämtern vom 27. August 1945 über die Einschränkung des Familienunterhaltes.

Auf Grund des § 7 des Gesetzes vom 24. Juli 1945, St. G. Bl. Nr. 106, über die Einschränkung des Familienunterhaltes wird verordnet:

§ 1. Zu den nach § 1, Abs. (1), des Gesetzes vom 24. Juli 1945, St. G. Bl. Nr. 106, über die Einschränkung des Familienunterhaltes aufgehobenen Ergänzungs- und Durchführungsvorschriften gehören insbesondere:

1. die Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Einsatz-Familienunterhaltsgesetze...

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