Kundmachung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Betragsgrenzen nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus

Zusammenfassung


283. Kundmachung: Betragsgrenzen nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Betragsgrenzen nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus

Auf Grund des § 2 Abs. 3 des Bundesgesetzes über das Bundesgeset...

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