Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über den Betrieb einer Feldpost (Feldpostverordnung ? FPV)

Zusammenfassung


591. Verordnung: Feldpostverordnung ? FPV

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über den Betrieb einer Feldpost (Feldpostverordnung ? FPV)

Gemäß § 15 a des Postgesetzes, BGBl.

Nr. 597/1983, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung verordnet:

Betrieb der Feldpost

§ 1. (1) Zur Aufrechterhaltung der Postversorgung des Österreichischen Bundesheeres im Einsatz gemäß § 2 Abs. 1 lit. a bis c des Wehrgesetzes 1990,

BGBl. Nr. 305, wird von der Post im Einvernehmen mit dem Bundes...

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