Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 10. Feber 1988 betreffend die Einbeziehung von Betriebsarten in den Geltungsbereich des Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes für den Sachbereich der Abfertigungsregelung

Zusammenfassung


114. Verordnung: Einbeziehung von Betriebsarten in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes für den Sachbereich der Abfertigüngsregelung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 10. Feber 1988 betreffend die Einbeziehung von Betriebsarten in den Geltungsbereich des Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes für den Sachbereich der Abfertigungsregelung

Auf Grund des Art. V Abs. 2 des Bundesgesetzes,

mit dem das Bauarbeiter-Urlaubsg...

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