Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Mai 1978 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Betriebsberater einschließlich der Betriebsorganisatoren

Zusammenfassung


254. Verordnung: Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Betriebsberater einschließlich der Betriebsorganisatoren

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Mai 1978 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Betriebsberater einschließlich der Betriebsorganisatoren

Auf Grund des § 22 Abs. 3 und 8, des § 103

Abs. 1 lit. b und Abs. 2 und des § 352 Abs. 13

der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974,

wird verordnet:

Erbringung des Befähigungsnachweises

§ 1. Die Befähigung für das gebundene Gewerbe der Betriebsberater einschließlich der Betriebsorganisatoren

(§ 103 Abs. 1 lit. b 2. 4 GewO 1973) ist durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Prüfung (§§ 2 bis 8) nachzuweisen.

Prüfung

§ 2. ...

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