Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Feber 1970, mit der die Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr abgeändert wird

Zusammenfassung


89. Verordnung: Abänderung der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Feber 1970, mit der die Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr abgeändert wird

Auf Grund des § 54 der Gewerbeordnung und des § 10 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes,

BGBl. Nr. 85/1952, wird verordnet:

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