Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 7. Dezember 1989 über die Aufhebung des § 31 Abs. 2 Z 5 und § 58 Abs. 3, 4 und 5 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 163/1986, durch den Verfassungsgerichtshof

Zusammenfassung


633. Kundmachung: Aufhebung des § 31 Abs. 2 Z 5 und § 58 Abs. 3, 4 und 5 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr durch den Verfassungsgerichtshof

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 7. Dezember 1989 über die Aufhebung des § 31 Abs. 2 Z 5 und § 58 Abs. 3, 4 und 5 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 163/1986, durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß § 139 Abs. 5 des Bundes-Verfas...

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