Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 7. Dezember 1989 über die Aufhebung des § 31 Abs. 2 Z 5 und § 58 Abs. 3, 4 und 5 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 163/1986, durch den Verfassungsgerichtshof
633. Kundmachung: Aufhebung des § 31 Abs. 2 Z 5 und § 58 Abs. 3, 4 und 5 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 7. Dezember 1989 über die Aufhebung des § 31 Abs. 2 Z 5 und § 58 Abs. 3, 4 und 5 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 163/1986, durch den Verfassungsgerichtshof