Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 17. April 1984 über die Studienordnung für die Studienrichtung Betriebswirtschaft (Studienordnung Betriebswirtschaft)

Zusammenfassung


173. Verordnung: Studienordnung Betriebswirtschaft

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 17. April 1984 über die Studienordnung für die Studienrichtung Betriebswirtschaft (Studienordnung Betriebswirtschaft)

Auf Grund des Bundesgesetzes über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen vom 20. Jänner 1983, BGBl. Nr. 57, in Verbindung mit dem Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz,

BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch BGBl.

Nr. 116/1984, wird verordnet:

I. ABSCHNITT Einrichtung

§ 1. (1) Der Studienzweig „Betriebswirtschaft"

der betriebswirtschaftlichen Studienrichtung ist an den Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Graz, Innsbruck und Linz sowie an der Wirtschaftsuniversität Wien einzurichten.

(2) Der Studienzweig „Öffentliche Wirtschaft und Verwaltung" der betriebswirtschaftlichen Studienrichtung ist a) an den Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Graz,

Innsbruck und Linz sowie b) gemeinsam an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und der Wirtschaftsuniversität Wien einzurichten.

II. ABSCHNITT Studienabschnitte und Studiendauer

§ 2. (1) Das Diplomstudium der Studienrichtung Betriebswirtscha...

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