Zusammenfassung
62. Bundesgesetz: Bevorzugte Berücksichtigung bestimmter Personengruppen bei der Vergabe von Tabakverschleißgeschäften (Änderung des Tabakmonopolgesetzes 1968, des Opferfürsorgegesetzes, des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 und des Heeresversorgungsgesetzes)
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Auszug
Bundesgesetz vom 24. Jänner 1979 betreffend die bevorzugte Berücksichtigung bestimmter Personengruppen bei der Vergabe von Tabakverschleißgeschäften (Änderung des Tabakmonopolgesetzes 1968, des Opferfürsorgegesetzes, des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 und des Heeresversorgungsgesetzes)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel IÄNDERUNG DES TABAKMONOPOLGESETZES 1968Das Tabakmonopolgesetz 1968, BGBl. Nr. 38,in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 261/1972 und 335/1975 wird wie folgt geändert:§ 25 hat einschließlich der Überschrift zu lauten:„V...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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