Zusammenfassung
152. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) und des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II)
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Auszug
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 6. März 1990 betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) und des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II)
Nach Mitteilungen des Schweizerischen Bundesrates haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations-
bzw. Beitrittsurkunde zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) und zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II) (BGBl.Nr. 527/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 196/1989) hinterlegt:Staaten:Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw.Beitri...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
