Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 8. Juni 1983, mit der die Verordnung über die Bewilligungspflicht von Düngemitteln in der Ausfuhr, deren Wert 2000 S nicht übersteigt, aufgehoben wird

Zusammenfassung


332. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Bewilligungspflicht von Düngemitteln in der Ausfuhr, deren Wert 2000 S nicht übersteigt

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 8. Juni 1983, mit der die Verordnung über die Bewilligungspflicht von Düngemitteln in der Ausfuhr, deren Wert 2000 S nicht übersteigt, aufgehoben wird

Auf Grund des § 4 A...

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