Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 12. Dezember 1974, mit der die Verordnung über die Bewilligungspflicht entgeltlicher Rechtsgeschäfte in der Aus- oder Einfuhr, deren Wert 2000 S nicht übersteigt, geändert wird

Zusammenfassung


770. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bewilligungspflicht entgeltlicher Rechtsgeschäfte in der Aus- oder Einfuhr, deren Wert 2000 S nicht übersteigt

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 12. Dezember 1974, mit der die Verordnung über die Bewilligungspflicht entgeltlicher Rechtsgeschäfte in der Aus- oder Einfuhr, deren Wert 2000 S nicht übersteigt, geändert wird

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Außenhandelsgesetzes...

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