Zusammenfassung
617. Verordnung: Bewilligungspflicht entgeltlicher Rechtsgeschäfte in der Aus- oder Einfuhr, deren Wert 2000 S nicht übersteigt
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 7. Dezember 1978 über die Bewilligungspflicht entgeltlicher Rechtsgeschäfte in der Aus- oder Einfuhr, deren Wert 2000 S nicht übersteigt
Auf Grund des § 4 Abs. 3 ...
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