Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 27. November 1969 über die Bewilligungspflicht entgeltlicher Rechtsgeschäfte in der Einfuhr, deren Wert 1000 S nicht übersteigt

Zusammenfassung


429. Verordnung: Bewilligungspflicht entgeltlicher Rechtsgeschäfte in der Einfuhr, deren Wert 1000 S nicht übersteigt

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 27. November 1969 über die Bewilligungspflicht entgeltlicher Rechtsgeschäfte in der Einfuhr, deren Wert 1000 S nicht übersteigt

Auf Grund des § 4 Abs...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen