Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 27. Jänner 1949, betreffend die teilweise Aufhebung der Bewirtschaftung von Papier, Pappe, Zellstoff und Holzstoff.

Zusammenfassung


53. Verordnung: Teilweise Aufhebung der Bewirtschaftung von Papier, Pappe, Zellstoff und Holzstoff.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 27. Jänner 1949, betreffend die teilweise Aufhebung der Bewirtschaftung von Papier, Pappe, Zellstoff und Holzstoff.

Auf Grund des § 1, Ab...

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