Bundesgesetz vom 23. Oktober 1963, mit dem Beziehern von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung eine Teuerungszulage gewährt wird.

Zusammenfassung


257. Bundesgesetz: Gewährung einer Teuerungszulage an Bezieher von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.

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Auszug


Bundesgesetz vom 23. Oktober 1963, mit dem Beziehern von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung eine Teuerungszulage gewährt wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Teuerungszulage.

§ 1. (1) J...

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