Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 1. August 1984, mit der die Verordnung über die Einbeziehung von Bier und Hühnereiern in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis geändert wird

Zusammenfassung


331. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einbeziehung von Bier und Hühnereiern in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 1. August 1984, mit der die Verordnung über die Einbeziehung von Bier und Hühnereiern in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis geändert wird

Auf Grund des § 3 b des Bundesges...

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