Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert wird

Zusammenfassung


232. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert wird

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2001, insbesondere dessen §§ 6 und 39, des § 29 des Minderheitenschulgesetzes  

für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 76/2001, sowie  

des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch  

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2001, wird verordnet:  

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II  

Nr. 133/2000, wird wie folgt geändert:  

1. Im Artikel III wird § 2 Abs. 6 nach der zweiten Nennung des Begriffes „Verordnung“ durch die Wendung

„in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 133/2000“ ergänzt.  

2. Im Artikel III wird dem § 2 folgender Abs. 7 angefügt:  

„(7) Der vierte und sechste Teil der Anlagen A, A/i, A/w, A/m1, A/m², A/m³, A/sp, A/sl, A/lF, B,  

B/m1, B/m², B/sp, C, D, D/m diese...

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