Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Leistungsstipendien für das Studienjahr 2005/2006

Bundesgesetzblatt Nr. 299/2006, 10. August 2006Verordnung (V) › BMBWK (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

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Leistungsstipendien für das Studienjahr 2005/2006

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Leistungsstipendien für das Studienjahr 2005/2006

299. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Leistungsstipendien für das Studienjahr 2005/2006

Gemäß § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 20/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1. Die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von 5 330 627,73 Euro werden an Universitäten, Universitäten der Künste, Theologische Lehranstalten und Fachhochschul-Studiengänge nach der Zahl der im Studienjahr 2004/2005 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender und bei im Aufbau befindlichen Ausbildungen nach der Zahl der voraussichtlichen Abschlüsse auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt: Euro 1.Universität Wien1 021 768,32

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