Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die abschließenden Prüfungen in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (Prüfungsordnung Bildungsanstalten)

Zusammenfassung


58. Verordnung: Prüfungsordnung Bildungsanstalten

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die abschließenden Prüfungen in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (Prüfungsordnung Bildungsanstalten)

Auf Grund der §§ 34 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/1999, sowie auf Grund der §§ 33 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, BGBl. I Nr. 33/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 99/1999

wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis 1. Teil Allgemeine Bestimmungen

§   1. Geltungsbereich

§   2. Begriffsbestimmungen

§   3. Umfang der abschließenden Prüfung

§   4. Umfang und Inhalt der Prüfungsgebiete

§   5. Jahres- bzw. Semesterprüfung

§   6. Zusatzprüfung zur Reifeprüfung

§   7. Prüfungstermine der Vorprüfung

§   8. Allgemeine Bestimmungen über die Aufgabenstellungen

§   9. Aufgabenstellungen für Prüfungsgebiete der Klausurprüfung

§ 10. Aufgabenstellungen für Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung

§ 11. Durchführung der abschließenden Prüfung 2. Teil Besondere Bestimmungen 1. Abschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

§ 12. Vorprüfung

§ 13. Klausurprüfung

§ 14. Mündliche Prüfung 2. Abschnitt Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten und Horte an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

§ 15. Vorprüfung

§ 16. Klausurprüfung

§ 17. Mündliche Prüfung 3. Abschnitt Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik –

Kolleg für Kindergartenpädagogik

§ 18. Klausurprüfung

§ 19. Mündliche Prüfung 4. Abschnitt Diplomprüfung für Sonderkindergärten und Frühförderung an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

§ 20. Klausurprüfung

§ 21. Mündliche Prüfung 5. Abschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

§ 22. Klausurprüfung

§ 23. Mündliche Prüfung 6. Abschnitt Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik – Kolleg für Sozialpädagogik

§ 24. Klausurprüfung

§ 25. Mündliche Prüfung 7. Abschnitt Diplomprüfung für Sondererzieher an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

§ 26. Klausurprüfung

§ 27. Mündliche Prüfung 3. Teil Schlussbestimmungen

§ 28. Inkrafttreten

§ 29. Außerkrafttreten

§ 30. Übergangsrecht zu § 28 und § 29...

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