Bundesgesetz vom 9. Juli 1972 über die Förderung staatsbürgerlicher Bildungsarbeit im Bereich der politischen Parteien sowie der Publizistik

Bundesgesetzblatt, 27 Juli 1972 (Nr. 272/1972)

Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)

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Zusammenfassung


272. Bundesgesetz: Förderung staatsbürgerlicher Bildungsarbeit im Bereich der politischen Parteien sowie der Publizistik

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Auszug


Bundesgesetz vom 9. Juli 1972 über die Förderung staatsbürgerlicher Bildungsarbeit im Bereich der politischen Parteien sowie der Publizistik

Der Nationalrat hat beschlossen:

ABSCHNITT I Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit der politischen Parteien

§ 1. (1) Der Bund hat die staatsbürgerliche Bildungsarbeit der politischen Parteien durch Zuwendungen an Stiftungen oder Vereine — im folgenden Rechtsträger genannt — zu fördern,

sofern diese Rechtsträger die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

1. Die Tätigkeit des Rechtsträgers darf nicht auf Gewinn gerichtet sein;

2. der Rechtsträger muß in Übereinstimmung mit seiner Satzung das Ziel verfolgen, die staatsbürgerliche Bildung im Sinne der Grundsätze der Bundesverfassung, die politische und kulturelle Bildung sowie die Einsichten in politische, ökonomische, rechtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge ...

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