Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 25. März 1976 über die Studienordnung für die Studienrichtung ?Biologie und Erdwissenschaften (Lehramt an höheren Schulen)"

Zusammenfassung


129. Verordnung: Studienordnung für die Studienrichtung "Biologie und Erdwissenschaften (Lehramt an höheren Schulen)"

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 25. März 1976 über die Studienordnung für die Studienrichtung ?Biologie und Erdwissenschaften (Lehramt an höheren Schulen)"

Auf Grund der §§ 1 bis 10, 12, 18, 20 und 21

des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1971, BGBl.

Nr. 326, über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen in Verbindung mit den Bestimmungen des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966,

in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 458/

1972 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst verordnet:

X ABSCHNITT Einrichtung

§ 1. Die Studienrichtung „Biologie und Erdwissenschaften

(Lehramt an höheren Schulen)"

ist an den Philosophischen Fakultäten der Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg mit dem ersten Studienabschnitt im Studienjahr 1976/77, mit dem zweiten Studienabschnitt im Studienjahr 1977/78 einzurichten.

Ausbildungsziel

§ 2. (1) Das Studium der Studienrichtung

„Biologie und Erdwissenschaften (Lehramt an höheren Schulen)" ist im Sinne der Bestimmungen des § 1 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes so zu gestalten, daß es in Verbindung mit d...

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