Bundesgesetz vom 14. Dezember 1961, mit dem das Bundesgesetz über eine Abgabe vom Bodenwert bei unbebauten Grundstücken und über eine Änderung des Einkommensteuergesetzes 1953 zur stärkeren Erfassung des Wertzuwachses bei Grundstücksveräußerungen abgeändert wird (Bodenwertabgabegesetz-Novelle).

Zusammenfassung


4. Bundesgesetz: Bodenwertabgabegesetz-Novelle.

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Auszug


Bundesgesetz vom 14. Dezember 1961, mit dem das Bundesgesetz über eine Abgabe vom Bodenwert bei unbebauten Grundstücken und über eine Änderung des Einkommensteuergesetzes 1953 zur stärkeren Erfassung des Wertzuwachses bei Grundstücksveräußerungen abgeändert wird (Bodenwertabgabegesetz-Novelle).

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Das Bundesgesetz vom 15. Dezember 1960,

BGBl. Nr. 285, über eine Abgabe vom Bodenwert bei unbebauten Grundstücken und über eine

...

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