Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich über den Handel mit Hammel-, Lamm- und Ziegenfleisch

Zusammenfassung


297. Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich über den Handel mit Hammel-, Lamm- und Ziegenfleisch ergänzendem Briefwechsel

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Auszug


Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich über den Handel mit Hammel-, Lamm- und Ziegenfleisch

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

  

Brüssel, den 10. Juli 1981

Herr Botschafter!

Ich beehre mich, auf die kürzlichen Verhandlungen zwischen unseren Delegationen zur Festlegung von Bestimmungen über die Einfuhr von Hammel-,

Lamm- und Ziegenfleisch sowie von lebenden Schafen und Ziegen außer reinrassigen Zuchttieren aus Österreich in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft im Zusammenhang mit der Anwendung der gemeinsamen Marktorganisation für Schaf-

und Ziegenfleisch durch die Gemeinschaft Bezug zu nehmen.

Im Verlauf dieser Verhandlungen sind die beiden Parteien wie folgt übereingekommen:

1. Diese Vereinbarung gilt für:

— lebende Schafe und Ziegen außer reinrassigen Zuchttieren (Tarifstelle 01.04 B des Gemeinsamen Zolltarifs);

— frisches oder g...

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