ABKOMMEN IN FORM EINES BRIEFWECHSELS ZUR ÄNDERUNG DER TABELLEN I UND II IM ANHANG ZUM PROTOKOLL Nr. 2 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH Kundgemacht in BGBl. Nr. 466/1972.

Zusammenfassung


469. Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung der Tabellen I und II im Anhang zum Protokoll Nr. 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich

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Auszug


ABKOMMEN IN FORM EINES BRIEFWECHSELS ZUR ÄNDERUNG DER TABELLEN I UND II IM ANHANG ZUM PROTOKOLL Nr. 2 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH Kundgemacht in BGBl. Nr. 466/1972.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Bruxelles,

den 29. November 1976

Herr Botschafter!

Die Vertragsparteien des am 22. Juli 1972 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich haben im...

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