Buhdesgesetz vom 9. März 1949 über die Schaffung eines Ehrenzeichens für eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens.

Zusammenfassung


84. Bundesgesetz: Schaffung eines Ehrenzeichens für eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens.

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Auszug


Buhdesgesetz vom 9. März 1949 über die Schaffung eines Ehrenzeichens für eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens.

Der Nationalrat hat beschl...

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