Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe vom 30. April 1952, womit die Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen neu festgesetzt werden.

Zusammenfassung


71. Kundmachung: Neufestsetzung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen.

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Auszug


Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe vom 30. April 1952, womit die Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen neu festgesetzt werden.

Auf Grund des zust...

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