Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 14. März 1963 über die Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937, BGBl. Nr. 94, auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einer Gemeinde des Bundeslandes Niederösterreich.

Zusammenfassung


60. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einer Gemeinde des Bundeslandes Niederösterreich.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 14. März 1963 über die Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937, BGBl. Nr. 94, auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einer Gemeinde des Bundeslandes Niederösterreich.

Auf Grund des § 1 a des Bundes...

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