Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 18. März 1958 über die Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937, BGBl. Nr. 94, auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einiger Gemeinden des Landes Kärnten.

Zusammenfassung


69. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einiger Gemeinden des Landes Kärnten.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 18. März 1958 über die Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937, BGBl. Nr. 94, auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einiger Gemeinden des Landes Kärnten.

Auf Grund des § 1 a des Bundesangestellt...

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