Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 18. Juli 1962, mit der die Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 25. Oktober 1956 über die Anrechnung von Vordienstzeiten der Bundesbahnbeamten für die Bemessung des Ruhegenusses abgeändert wird (Novelle der Bundesbahn-Ruhegenußvordienstzeitenkundmachung 1956).

Zusammenfassung


212. Kundmachung: Novelle der Bundesbahn-Ruhegenußvordienstzeitenkundmachung 1956.

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Auszug


Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 18. Juli 1962, mit der die Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 25. Oktober 1956 über die Anrechnung von Vordienstzeiten der Bundesbahnbeamten für die Bemessung des Ruhegenusses abgeändert wird (Novelle der Bundesbahn-Ruhegenußvordienstzeitenkundmachung 1956).

Mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates vom 18. Juli 1962 (Gesetz vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird die Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 25. Oktober 1956, BGBl. Nr. 202, über die Anrechnung von Vordienstzeiten der Bundesbahnbeamten für die Bemessung des Ruhegenusses ...

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