Verordnung der Bundesregierung vom 28. September 1948, betreffend die Gewährung weiterer Teuerungszuschläge an die Bundesbeamten und an die Vertragsbediensteten des Bundes.

Zusammenfassung


208. Verordnung: Gewährung weiterer Teuerungszuschläge an die Bundesbeamten und an die Vertragsbediensteten des Bundes.

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 28. September 1948, betreffend die Gewährung weiterer Teuerungszuschläge an die Bundesbeamten und an die Vertragsbediensteten des Bundes.

Auf Grund des § 68, Abs. (4), des Gehaltsüberleitungsgesetzes vom 12, Dezember 1946,

B. G. Bl. Nr. 22/1947, und des § 53, Abs. (4), des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, B. G. Bl.

Nr. 86/1948, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß ...

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