Bundesgesetz vom 14. Juli 1965, betreffend die Veräußerung bundeseigener Liegenschaften aus den Marchfeld-Ökonomien

Zusammenfassung


211. Bundesgesetz: Veräußerung bundeseigener Liegenschaften aus den Marchfeld-Ökonomien

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Auszug


Bundesgesetz vom 14. Juli 1965, betreffend die Veräußerung bundeseigener Liegenschaften aus den Marchfeld-Ökonomien

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt,

die bundeseigenen Liegenschaften in der KG. Raasdorf: Grundstücke Nr. 212,

Nr. 213/1, bei...

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