Zusammenfassung
211. Bundesgesetz: Veräußerung bundeseigener Liegenschaften aus den Marchfeld-Ökonomien
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Auszug
Bundesgesetz vom 14. Juli 1965, betreffend die Veräußerung bundeseigener Liegenschaften aus den Marchfeld-Ökonomien
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt,die bundeseigenen Liegenschaften in der KG. Raasdorf: Grundstücke Nr. 212,Nr. 213/1, bei...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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