Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. Dezember 1989, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird

Zusammenfassung


678. Verordnung: Übertragung der Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues an den Landeshauptmann

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. Dezember 1989, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird

Gemäß Art. 104 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 490/1984 wird verordnet:

§ 1. Dem Landeshauptmann und den ihm unterstellten Behörden im Land wird die Besorgung ...

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