Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. Dezember 1989, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird, BGBl. Nr. 678/1989, neuerlich geändert wird

Zusammenfassung


878. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. Dezember 1989, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird, BGBl. Nr. 678/1989, neuerlich geändert wird

Gemäß Art. 104 Abs. 2 de...

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